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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Splett & Kahl Pulverbeschichtung GmbH & Co. KG (Verwender)

Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Leistungen, insbesondere, aber nicht abschließend, Angebote, Verkäufe, Dienstleistungen und Lieferungen und zwar auch dann, wenn der Auftraggeber/Vertragspartner andere Bedingungen vorschreibt.
  2. Sofern Regelungen in wirksam einbezogenen AGB unserer Vertragspartner den Regelungen dieser AGB widersprechen, gelten unserer AGB als zwischen den Parteien vereinbart.
  3. Gegenbestätigungen des Vertragspartners und Hinweisen auf dessen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
    Unsere AGB gelten somit auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden, die Entgegennahme unsere Lieferung und Leistung gilt als Anerkennung unserer AGB.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  5. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen müssen zwischen Verwender und Besteller schriftlich vereinbart werden. Angestellte des Verwenders sind nicht befugt Nebenabreden zu treffen. Irrtümer in den Angeboten, Kalkulationen, Rechnungen usw. sowie Schreibfehler binden uns nicht.

Preise

  1. Die angebotenen Preise sind freibleibend und gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (netto).
  2. Für die Berechnung sind die von uns ermittelnden Flächen, Stückzahlen und Mengen maßgebend und gelten als vereinbart, wenn der Empfänger nicht unverzüglich, innerhalb von drei Werktagen, widerspricht.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk und exklusive Verpackung.
  4. Wenn sich nach Vertragsschluss auftragsbezogene Details (Material, Zustand, Auftraggeber, usw.) wesentlich verändern, ist der Verwender berechtigt vom Vertrag ex nunc zurückzutreten und ein neues Angebot zu unterbreiten. Bereits erbrachte Leistungen werden berechnet.
  5. Der Verwender ist berechtigt ihm erteilte Aufträge bei Dritten ausführen zu lassen.

Lieferung und Gefahrübergang

  1. Wird nichts anders vereinbart, muss die Ware vom Auftraggeber angeliefert und nach Fertigstellung binnen 3 Werktagen wieder abgeholt werden.
    Anderenfalls kann der Transport durch ein vom Verwender beauftragtes Transportunternehmen erfolgen, die Kosten trägt der Vertragspartner des Verwenders.
    Sofern Waren länger als 3 Werktage nach Fertigmeldung nicht abgeholt werden, ist der Verwender berechtigt ab dem 4. Tag Lagergebühren in Höhe von 5% des Nettoauftragswertes pro angefangenem Werktag, den die Ware gelagert wird, zu erheben. Die Lagergebühren können nach Wahl des Verwenders zusammen mit dem Auftrag oder gesondert, in einer einzelnen Rechnung, innerhalb der gesetzlichen Verjährung, berechnet werden.
    Schäden, die nach 3 Werktagen Lagerung an fertiggestellter Ware entstehen gehen zulasten des Auftraggebers und werden vom Verwender nicht im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben.
  2. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks der Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Fertigstellung auf den Auftraggeber über. Für Schäden, welche beim Transport auftreten, übernehmen wir keine Haftung. Erfolgen über die gewünschte Verpackung keine Angaben, so gilt unverpackte Ware als vereinbart.
  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verwender die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat dieser auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, sofern sie außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Sie berechtigen den Verwender, die Lieferung zu verweigern bzw. um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    Sofern die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen des Verwenders bleiben davon unberührt.
  4. Beim Verwender gelagerte Ware des Auftraggebers ist unversichert! Der Auftraggeber muss die Ware insbesondere, aber nicht abschließend, gegen Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt oder Beschädigung durch Dritte versichern. Der Auftraggeber stimmt der Lagerung seiner Ware auf dem unverschlossenen Grundstück des Verwenders ausdrücklich zu.

Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Rechnungen bis 150.00 Euro sofort in bar ohne Abzug fällig.
  2. Erstkunden zahlen die ersten 3 Rechnungen sofort in bar bei Abholung. Bei einer Zahlung per Banküberweisung ist vereinbart, dass die Abholung der Ware erst nach Eingang der Zahlung möglich ist.
    Nr.3 lit. a dieser AGB gilt auch in diesem Fall.
  3. Rechnungen über 150 Euro sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
  4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen im gesetzlichen Höchstumfang zu berechnen oder, bei Nachweis, höhere Kosten geltend zu machen.
  5. Der Verwender ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten anzurechnen.
  6. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Verwender über den Betrag verfügen kann. Schecks müssen einlösbar sein. Zahlungen mit Wechseln werden nicht akzeptiert.
  7. Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, kann die gesamte Restschuld fällig gestellt werden (auch wenn Schecks bereits entgegengenommen wurden).
  8. Der Verwender kann weitere Sicherheitsleistungen (z.B. Bankbürgschaft) verlangen.
  9. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht wurden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche durch ein deutsches Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.

Mangel und Gewährleistung

  1. Die Ware ist sofort nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen.
  2. Sichtbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich bei uns anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
  3. Bei berechtigter, fristgemäßer Beanstandung behebt der Verwender den Mangel, nach seiner Wahl und innerhalb einer angemessenen Frist, kostenlos durch Nachbesserung.
  4. Sofern der Auftraggeber den Mangel erst nach dem Abtransport der Ware entdeckt, Trägt er die Kosten für die erneute Lieferung und Abholung der mangelhaften Ware. Alternativ, insbesondere bei unverhältnismäßigem Aufwand der Nachbesserung, kann der Verwender die eigene Rechnung angemessen mindern. Wenn die Mängelbeseitigung keinen Erfolg hat, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
  5. Behördliche Genehmigungen für Aufstellung und Inbetriebnahme sind durch den Besteller einzuholen.
  6. Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
  7. Bei Abnahmeverzögerungen durch den Besteller gilt die Leistung nach einer Woche ohne Nachweis eines sachlichen Grundes als abgenommen.
  8. Sonstige Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatz, sind, außer in den Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder zugesicherter Eigenschaften, ausgeschlossen.
  9. In jedem Fall bleiben die Ansprüche auf den Wert des beschädigten Gegenstandes beschränkt.
  10. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Fertigstellung und Abnahme des Auftrags. Sollte sich die Abnahme des Auftrags verzögern, so beginnt die Gewährleistung 14 Tage nach Abholung der Ware. Dies gilt auch für die Auslieferung von Teilmengen.
  11. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die vom Besteller fachlich einwandfreie Handhabung und Pflege der von uns bearbeitenden Gegenstände, dies gilt, soweit nichts anders vereinbart ist.
  12. Für geringe Farbabweichungen zu z.B.Charge oder Mustern übernehmen wir keine Gewähr, Farbabweichungen richten sich nach der VdL-RL 10 (Richtlinie Zulässige Farbteleranzen für unifarbene Pulverlacke bei Architekturanwendungen).
  13. Feuerverzinkte Ware muss in einem feingeputzten, pulverbeschichtungsgerechten Zustand angeliefert werden. Für Mängel, die auf einem fehlenden oder zu intensiven Feinputz beruhen, (beispielsweise durchgeschliffene Zinkschicht im Kantenbereich) übernehmen wir keine Gewährleistung. Ebenso übernehmen wir keine Garantie für ausgasungsfreies Beschichten von verzinkten Materialien.

Liefervorbehalt, Rücktrittsrecht und Haftungsausschluss

  1. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, sind wir berechtigt unsere Forderungen sofort fällig zu stellen, vor Auslieferung Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
    Unsere Haftung richtet sich, außerhalb der Gewährleistung, ausschließlich nach den vorstehenden getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche aus Verschuldungshaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch zu vertretende Pflichtverletzung des Verwenders bzw. dessen gesetzlichen Vertreters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen und bei sonstigen Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verwenders bzw. dessen Vertreters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Höchstvorsorglich bleiben die Rechte des Bestellers, sich bei vom Verwender zu vertretender, nicht in einem Mangel des Werkes bestehenden Pflichtverletzung, vom Vertrag zu lösen, unberührt.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verwenders.
    Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verwender als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verwenders durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verwender übergeht.
  2. Die aus einem eventuellen Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen für den Auftraggeber, tritt der dieser bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verwender ab. Der Verwender ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an den Verwender abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
    Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug und danach Rücktritt vom Vertrag- ist der Verwender berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen.

Schlussbestimmungen

  1. Wir sind berechtigt, geschäftsübliche Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mittels EDV zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
  2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Verwender und Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand aus dem Vertragsverhältnis gilt Königs Wusterhausen als vereinbart, falls der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnort zu verklagen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten.
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